Datenschutzinformationen für Bewerbungen
Diese Hinweise gelten für Bewerbungen per E-Mail bei der HRC Sicherheitsdienste GmbH.
Verantwortliche Stelle und Kontakt
HRC Sicherheitsdienste GmbH, Papenstraße 27a, 22089 Hamburg, info@hrc-sicherheit.de. Datenschutzbeauftragter: Peter Grunwaldt, Papenstr. 27a, 22089 Hamburg, datenschutzbeauftragter@hrc-gruppe.de.
Daten und Zweck
Wir verarbeiten die im Bewerbungsverfahren bereitgestellten Stammdaten und Kontaktdaten, Lebenslauf, Qualifikationen, Arbeitszeugnisse, Angaben zur angestrebten Tätigkeit sowie die Kommunikation im Verfahren. Weitere Angaben verarbeiten wir nur, soweit sie für die Auswahl erforderlich sind. Zweck ist die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, die Kommunikation mit Ihnen und gegebenenfalls die Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Rechtsgrundlagen und Bereitstellung
Die Verarbeitung für die Entscheidung über die Einstellung beruht auf § 26 Abs. 1 BDSG und, soweit einschlägig, Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Gesetzlich geschützte besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nur verarbeitet, wenn dafür eine gesonderte Rechtsgrundlage besteht, etwa Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 3 BDSG, oder eine ausdrückliche Einwilligung wirksam erteilt wurde. Angaben zu Qualifikation und Erreichbarkeit sind für die Entscheidung erforderlich; ohne sie kann eine Bewerbung gegebenenfalls nicht bearbeitet werden. Sonstige Angaben sind freiwillig.
Empfänger und Aufbewahrung
Zugriff erhalten die für Personalentscheidungen zuständigen Personen der Gesellschaft und die zentrale, gesellschaftsübergreifend tätige Personalabteilung der HRC Gruppe. Andere Gruppengesellschaften erhalten Bewerbungsdaten nur, soweit sie für die konkrete Bewerbung zuständig sind. Grundlage des erforderlichen Zugriffs im laufenden Bewerbungsverfahren ist § 26 Abs. 1 BDSG beziehungsweise Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. E-Mail- und IT-Dienstleister können als Auftragsverarbeiter eingesetzt werden. Bei einer Einstellung werden erforderliche Daten in die Personalakte übernommen. Bei einer Absage löschen wir die Bewerbungsdaten grundsätzlich sechs Monate nach Zugang der Absage; die danach nur noch zur Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen nötige Aufbewahrung beruht auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Besteht ein konkreter Rechtsstreit, kann eine längere Aufbewahrung bis zu dessen Abschluss erforderlich sein. Einen Talentpool führen wir nur mit gesonderter, jederzeit widerrufbarer Einwilligung.
Rechte und Beschwerde
Es bestehen die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, gegebenenfalls Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sie können sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden, insbesondere an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg.